Amtsgericht Marktbreit
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Das Amtsgericht Marktbreit war ein von 1879 bis 1932 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Marktbreit.Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Marktbreit errichtet, dessen Sprengel aus dem vorherigen Landgerichtsbezirk Marktbreit geschaffen wurde und demzufolge aus den damaligen Gemeinden Bullenheim, Enheim, Gnötzheim, Herrnsheim, Hüttenheim, Iffigheim, Marktbreit, Martinsheim, Obernbreit, Segnitz, Seinsheim, Tiefenstockheim und Wässerndorf bestand.