Amtsgericht Tegernsee
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Das Amtsgericht Tegernsee war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Tegernsee.Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts zu Tegernsee, dessen Sprengel aus dem Bezirk des aufgehobenen Landgerichts Tegernsee mit den Gemeinden Dürnbach, Kreuth, Ostin (dem späteren Gmund am Tegernsee), Rottach(-Egern), Tegernsee, Waakirchen und Wiessee gebildet wurde.