Das Landgericht Ursberg war ein von 1804 bis 1837 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Ursberg im heutigen Landkreis Günzburg in Bayern. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.